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Der wesentliche Unterschied zur Cuvée ist, dass die Komponenten des Gemischten Satzes unbedingt gemeinsam vergären müssen und daher auch nahezu gleichzeitig geerntet werden müssen. Im Idealfall sind die Rebstöcke der unterschiedlichen Rebsorte gemischt im Weingarten gepflanzt. Diese traditionsreiche Strategie im Weingarten soll die konstante Qualität und Quantität sichern und wetterbedingte Jahrgangsunterschiede minimieren. Zusätzlich entsteht eine interessante Spannung zwischen reifer Fruchtsüße und leicht unreifer Säure bei hundertprozentiger Wahrung des Terroirs.
Beim Wiener Gemischten Satz DAC geht man sogar noch einen Schritt weiter und schreibt vor, dass zumindest drei weiße Qualitätsweinrebsorten gemeinsam in einem Wiener Weingarten angepflanzt sein müssen. Der größte Sortenanteil einer Rebsorte darf nicht höher als 50% sein, der drittgrößte Anteil muss zumindest 10% betragen. Wenn Moste unterschiedlicher Rebsorten und unterschiedlicher Weingärten gemeinsam vergoren werden, kann man sie als Gemischter Satz oder als Cuvée bezeichnen.
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